Als Kammertachykardien (ventrikuläre Tachykardie, kurz VT) bezeichnet man Herzrhythmusstörungen aus der rechten oder linken Herzkammer, die nach Ausbildung einer Narbe (oft nach abgelaufenem Herzinfarkt) bzw. im Rahmen struktureller Herzerkrankungen (z.B. nach Herzmuskelentzündung, bei angeborenen Erkrankungen des rechten oder linken Herzens wie z.B. hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie, HOCM oder arrhythmogener rechtsventrikulärer Kardiomyopathie, ARVC) oder im Rahmen von genetisch bedingten Erkrankungen mit erhöhtem Risiko für plötzliche lebensbedrohliche Kammerrhythmusstörungen (z.B. katecholaminerge polymorphe VT, Long-QT-Syndrom, Brugadasyndrom) auftreten.
In den meisten Fällen entsteht die Rhythmusstörung auf dem Boden eines sogenannten »Substrates«; im Grenzbereich zwischen Narbengewebe und noch vitalem Herzmuskelgewebe kommt es auf Grund unterschiedlicher Leitungseigenschaften zu kreisenden schnellen Erregungen, die der Kammertachykardie entsprechen.
Beim Kammerflimmern besteht eine völlig chaotische und unkoordinierte Erregung der Herzkammern, es wird kein ausreichendes Herzvolumen mehr transportiert, was einem funktionellen Herzstillstand entspricht. Diese Rhythmusstörungen sind als lebensbedrohlich anzusehen.
Neben der Behandlung der Grunderkrankung wird meist ein Schutz des Patienten vorm plötzlichen Herztod mit einem implantierbaren Rhythmuswächter (Defibrillator, ICD) notwendig. Zum anderen kommt vor allem bei den Patienten nach Myokardinfarkt mit Kammertachykardie eine Katheterablation (Verödung) im Bereich des Substrates in Betracht.
Bei einigen Patienten kommt es zu Kammertachykardien, meist aus den Ausflussbereichen der Herzkammern, ohne dass eine strukturelle Herzerkrankung vorliegt. Bei entsprechenden Symptomen wie Herzrasen und Atemnot oder drohender Bewusstlosigkeit sollte hier bei recht guten Erfolgsaussichten eine Katheterablation (Verödung) erwogen werden.